Ab 5. März treten folgende Lockerungen im kirchlichen Bereich in Kraft:
- Bei Gottesdiensten ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
- Bei den Gottesdiensten ist das Tragen einer FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche bzw. beim Kommuniongang erforderlich. Am Platz kann die Maske ab jetzt abgenommen werden.
- Im Freien (in der Aufbahrungshalle bzw. am Friedhof) fällt die bisher bestehende FFP2-Maskenpflicht gänzlich weg.
- Für die liturgischen Dienste ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Das ist zwar in der Rahmenordnung nicht explizit ausgeführt, wurde vom Kommunikationsbüro der Diözese Linz aber so ausgeschickt.
Weitere Details sind im unten verlinkten Dokument zu finden.