Corona-Lockerungen ab 5. März 2022

Gleichzeitig mit den staatlichen Lockerungen treten ab 5. März 2022 auch Lockerungen im Bereich der Kirche in Kraft.

Ab 5. März treten folgende Lockerungen im kirchlichen Bereich in Kraft:

  • Bei Gottesdiensten ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
  • Bei den Gottesdiensten ist das Tragen einer FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche bzw. beim Kommuniongang erforderlich. Am Platz kann die Maske ab jetzt abgenommen werden.
  • Im Freien (in der Aufbahrungshalle bzw. am Friedhof) fällt die bisher bestehende FFP2-Maskenpflicht gänzlich weg.
  • Für die liturgischen Dienste ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Das ist zwar in der Rahmenordnung nicht explizit ausgeführt, wurde vom Kommunikationsbüro der Diözese Linz aber so ausgeschickt.

Weitere Details sind im unten verlinkten Dokument zu finden.