Am 11. November brachte die Österreichische Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung für die Abhaltung von Gottesdiensten heraus. Durch die Verschärfungen in Oberösterreich gelten bei uns ab 15. November noch strengere Regeln für die Kirchenbesucher (per Erlass von Bischof Scheuer).
Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:
- Die FFP2-Maskenpflicht bleibt unverändert.
- Der Vorsteher (sprich der Priester) und alle liturgischen Dienste benötigen ab 13. November einen 3G-Nachweis (was laut Stufenplan einem 2,5G-Nachweis entspricht). Darunter fallen hauptsächlich Lektoren, Zechpröbste, Kommunionhelfer, Kantoren, Vorbeter, Mesner und Ministranten (für die gilt der "Ninja-Pass" als Nachweis).
- Für Chorproben und Chorgesang in der Kirche ist bis 25 Personen ein 2,5G-Nachweis und ab 25 Personen ein 2G-Nachweis erforderlich.
- Ab 15. November ist wieder ein Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht aus demselben Haushalt kommen, einzuhalten.
- Ab diesem Datum soll auch der Gemeindegesang im Hinblick auf Dauer und Umfang reduziert werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in den unten verlinkten Dokumenten.