Corona-Maßnahmen - Stand 19. November 2021

Mit 21. November gibt es weitere Verschärfungen - Gottesdienste werden weiterhin abgehalten.

Am 19. November brachte die Österreichische Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung für die Abhaltung von Gottesdiensten heraus. Im Gegensatz zu den vorherigen Lockdowns dürfen Gottesdienste nun weiter abgehalten werden, es ist allerdings ein größerer Mindestabstand einzuhalten.

Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:

  • Die FFP2-Maskenpflicht bleibt unverändert.
  • Der Vorsteher (sprich der Priester) und alle liturgischen Dienste benötigen ab 13. November einen 3G-Nachweis (was laut Stufenplan einem 2,5G-Nachweis entspricht). Darunter fallen hauptsächlich Lektoren, Zechpröbste, Kommunionhelfer, Kantoren, Vorbeter, Mesner und Ministranten (für die gilt der "Ninja-Pass" als Nachweis).
  • Der Chorgesang wird eingeschränkt - siehe verlinktes Dokument.
  • Ab 21. November ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht aus demselben Haushalt kommen, einzuhalten.
  • Der Gemeindegesang bleibt erlaubt, allerdings in Dauer und Umfang reduziert.

Detaillierte Informationen finden Sie im unten verlinkten Dokument.