Kirchenrenovierung - steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Informationen über steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für die Kirchenrenovierung auf das Treuhandkonto des Bundesdenkmalamts.

Bei der Raiffeisenbank Kollerschlag wurde ein Treuhandkonto des Bundesdenkmalamts eingerichtet, auf das Spenden für die Kirchenrenovierung eingezahlt werden können. Dieses Konto ist für alle interessant, die Lohn oder Einkommensteuer zahlen. Die Absetzbarkeit von Spenden wurde 2012 neu geregelt. Demnach können 10 Prozent des Jahreseinkommens ohne Einkommensobergrenze als Spende steuerbegünstigt geltend gemacht werden.

Wie viel Sie beim Steuerausgleich zurückbekommen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Einen Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten finden Sie in dieser Tabelle. Neben dem Spendenbetrag in 50er-Schritten finden Sie darin für alle relevanten Einkommensbereiche den Betrag, den Sie beim Steuerausgleich zurückbekommen bzw. den Betrag, den Sie spenden können, um unter Berücksichtigung des Steuerausgleichs auf den jeweiligen Betrag zu kommen.

Beispiel:
Ein Arbeiter/Angestellter verdient 2.500 EUR brutto monatlich. Bei einer Spende von 250,-- EUR bekommt er 108,04 EUR (Spalte Rückerstattung) vom Finanzamt zurück, die Spende kostet ihn tatsächlich also 141,96 EUR. Will dieser Arbeiter/Angestellter tatsächlich 250,-- EUR ausgeben, kann er 440,25 EUR (Spalte Inkl. Rückerstatt.) spenden, weil er beim Steuerausgleich 190,25 EUR refundiert bekommt.

Informationen zum Treuhandkonto:
Inhaber: Pfarre Kollerschlag
Kontonummer: 810-00.010.090, BLZ: 34231
IBAN: AT94 3423 1810 0001 0090, BIC: RZOOAT2L231

Bewahren Sie den Spendennachweis (entweder Zahlschein oder bei electronik Banking das Übertragungsprotokoll in Verbindung mit dem dazugehörigen Kontoauszug) unbedingt 7 Jahre lang auf. Das zuständige Finanzamt kann innerhalb dieses Zeitraums die Vorlage dieser Belege verlangen.

Weitere Informationen
Informationen über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden (Finanzministerium)
Tabelle mit einer Übersicht über die steuerlichen Absetzmöglichkeiten